Behandlungen nur mit ärztlicher Verordnung möglich

Aufgrund der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus (COVID-19)» vom 16. März 2020 gelten für Therapeutinnen bis zum 19. April folgende Regeln:

  • Ich kann weiterhin behandeln, jedoch nur Fällle mit einer ärztlichen Verordnung.

  • Die Behandlungen müssen unter strikter Einhaltung der vom BAG vorgegebenen Hygienemassnahmen stattfinden.

Wenn Sie sich für eine meiner Behandlungen anmelden oder laufende Behandlungen weiterführen möchten, bitte ich Sie, eine schriftliche, ärztliche Verordnung einzuholen und mich dann zu kontaktieren. 

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Christa Schuwey